Die Corona-Krise verunsichert. Die unsichtbaren Viren mit ihren bedrohlichen Folgen lösen auch bei unseren Klienten in der Institution Schloss Herdern Ängste und Hilflosigkeit aus. Wie sich richtig verhalten? Die Mehrheit unserer internen und externen Klienten gehören der Risikogruppe an und müssen vor Ansteckung geschützt werden. Die Corona-Pandemie wirft Fragen auf.
Die meisten unserer extern wohnenden Klienten mit einer IV-Rente gehören der Personengruppe mit psychischen, aber auch körperlichen Beeinträchtigungen an. Sie arbeiten zirka 30 bis 100 Prozent in Arbeitsbereichen mit individueller Tagesstruktur, je nach Fähigkeiten und Bedürfnissen. Sie reagieren sehr verschieden auf die Ansteckungsgefahr und auf das Risiko, als Träger ungewollt ansteckend auf Mitklienten zu wirken. Bei nahezu allen Externen sind existenzielle Überlegungen aufgekommen. Sie fragen sich, ob sie gesundheitlich existentiell in Gefahr geraten können und wenn ja, wo im Tagesablauf die Ansteckungsgefahr besonders gross ist: in der Freizeit, auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz? Gefährden sie mit ihrer Arbeitstätigkeit und externem Wohnsitz intern Wohnende? Oder was passiert mit ihrer eigenen sorgsam behüteten psychische Stabilität, wenn sie zuhause bleiben und sich über viele Tage isolieren?
Das Sozialamt des Kantons Thurgaus nahm im April in seinen Richtlinien für Soziale Einrichtungen Stellung: «…Tagesstrukturen mit und ohne Lohn nehmen einen bedeutsamen gesellschaftlichen Auftrag wahr, indem die Aufrechterhaltung einer sinnstiftenden Tagesstruktur gewährleistet wird.» In diesem Sinne handelt die Institution Schloss Herdern und lässt es den Externen individuell offen, welche Betrachtungsweise sie ihrer Gefährdung zu Grunde legen. Fühlen sie sich sicherer zuhause oder wollen sie reduziert einzelne Wochenstunden zur Arbeit kommen? Beides dürfen sie ohne Nachteile für ihren Arbeitsplatz tun.
Die zuständige Fachperson für Externe und Arbeitsintegration Faustina Peloso und die Mitarbeitenden der Arbeitsbereiche pflegen den Kontakt zu Externen, die entscheiden zuhause zu bleiben. Einzelne Externe beschliessen die Tagesstruktur weiterhin normal wahrzunehmen. Bei ihnen gilt, dass sie sich zuhause, in der Freizeit und auf dem Arbeitsweg gewissenhaft an die Vorgaben von Bund und Kanton halten.